Steuervorteil 2025 für Elektro-Dienstwagen

Steuervorteil 2025: Elektro-Dienstwagen bis 95.000 Euro profitieren von 0,25 % Besteuerung!

Die Umstellung auf Elektrofahrzeuge bietet Unternehmen sowohl ökologische als auch finanzielle Vorteile. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative Maßnahmen ergriffen, um den Einsatz von E-Autos als Dienstwagen attraktiver zu gestalten und somit die Elektromobilität zu fördern.

Erweiterte Dienstwagenbesteuerung

Seit 2020 gilt für rein elektrische Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 Euro ein reduzierter Steuersatz von 0,25 % des Listenpreises. Zum 1. Januar 2024 wurde diese Grenze auf 70.000 Euro angehoben. Nun plant die Regierung, die Bemessungsgrenze auf 95.000 Euro zu erhöhen. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer für Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis unter 95.000 Euro nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Diese Änderung soll rückwirkend für Anschaffungen ab Juli 2024 gelten.

Quelle: Bundesregierung

Beispielrechnung:

Ein Tesla Model 3 mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro führt bei Anwendung der 0,25 %-Regelung zu einem monatlichen geldwerten Vorteil von 125 Euro. Im Vergleich dazu müsste bei einem konventionellen Fahrzeug mit gleichem Listenpreis 1 % versteuert werden, also 500 Euro monatlich. Dies ergibt eine monatliche Ersparnis von 375 Euro für den Arbeitnehmer.

Sonderabschreibung für elektrische Dienstwagen

Zusätzlich zur erweiterten Dienstwagenbesteuerung wird eine Sonderabschreibung für elektrische Dienstwagen eingeführt. Unternehmen können im Jahr der Anschaffung 40 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen, gefolgt von degressiven Abschreibungssätzen in den folgenden Jahren. Diese Regelung gilt rückwirkend für Anschaffungen ab Juli 2024 und ist bis mindestens Dezember 2028 befristet.

Quelle: Bundesregierung

Vorteile im Überblick:

  • Reduzierte Lohnnebenkosten: Durch den geringeren geldwerten Vorteil sinken die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber.
  • Schnellere Abschreibung: Die Sonderabschreibung ermöglicht eine schnellere steuerliche Geltendmachung der Anschaffungskosten, was die Liquidität erhöht.
  • Positives Unternehmensimage: Der Einsatz von Elektrofahrzeugen signalisiert Umweltbewusstsein und stärkt das Image als zukunftsorientierter Arbeitgeber.
  • Geringere Betriebskosten: Elektrofahrzeuge verursachen in der Regel niedrigere Wartungs- und Energiekosten im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen.

Diese steuerlichen Anreize bieten Unternehmen sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile und fördern die nachhaltige Modernisierung von Fahrzeugflotten.

Mit Ladecloud.io die Dienstwagenabrechnung automatisieren

Unternehmen mit Dienstwagenfahrern können die Ladekosten an heimischen Wallboxen mithilfe von Ladecloud.io einfach erstatten. Das System erfasst dabei den dienstlich geladenen Strom an der privaten Wallbox des Mitarbeiters und übermittelt die Ladebelege direkt an die Buchhaltung. Auf diese Weise lassen sich die Erstattungen mühelos automatisch und BaFin-Konform in die Spesenabrechnung integrieren, was sowohl Zeit als auch administrativen Aufwand spart. Mitarbeiter mit unterschiedlichen Wallbox-Modellen können problemlos eingebunden werden, sodass für jeden Dienstwagen ein einheitlicher Ladebeleg ohne zusätzlichen Aufwand generiert wird​

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