Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Ladecloud.io für die Bereitstellung von Softwarediensten zur Eigenverwaltung in der Testphase

1. Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Ladecloud.io, An den Hühneräckern 3, 97456 Dittelbrunn (nachfolgend „Verkäufer oder Ladecloud.io“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde oder Partner“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Testphase in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. 

(2) Diese AGB gelten für die Nutzung der Softwaredienste von Ladecloud.io, die im Rahmen einer Testphase bereitgestellt werden und keine bindende Verpflichtung zur weiteren Nutzung der Dienstleistungen nach Ablauf der Testphase beinhalten.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

(1) Ladecloud.io stellt in der Testphase eine Lademanagementsoftware zur Verfügung, die dem Kunden eine grundlegende Einführung in die Überwachungs- und Nutzerverwaltungsfunktionen bietet. Erweiterte Funktionen und zusätzliche Tarife sind nur in der kostenpflichtigen Version verfügbar.

3. Zustandekommen der Testvereinbarung

(1) Durch die Anmeldung zur Testphase bestätigt der Kunde, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Die Testphase berechtigt den Kunden zur Nutzung der Software für den festgelegten Testzeitraum, ohne dass eine Zahlungspflicht entsteht.

(2) Während der Testphase werden keine Rechnungen erstellt, und es erfolgt keine dauerhafte Bindung an einen kostenpflichtigen Vertrag.

4. Testphase

(1) Die Testphase umfasst eine kostenlose Nutzung des Basic-Tarifs der Lademanagementsoftware für 30 Tage, sofern nicht anders angegeben. Die Nutzung kann jederzeit vom Kunden beendet werden.

(2) Während der Testphase können Funktionseinschränkungen bestehen, und bestimmte Add-ons oder Erweiterungen sind möglicherweise ausgeschlossen. Ladecloud.io behält sich das Recht vor, die Testphase jederzeit zu beenden.

5. Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Testphase übermittelten Informationen korrekt und auf dem aktuellen Stand zu halten. Änderungen dieser Informationen sind Ladecloud.io unverzüglich mitzuteilen.

6. Verfügbarkeit während der Testphase

(1) Ladecloud.io stellt während der Testphase eine Verfügbarkeit der Software von 95 % monatlich bereit, abzüglich notwendiger Wartungszeiten. Einschränkungen, die Ladecloud.io nicht zu vertreten hat, wie technische Bedingungen des Internets oder höhere Gewalt, können die Verfügbarkeit beeinflussen.

7. Haftung in der Testphase

(1) Jeder Vertragspartner haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist die Haftung beider Vertragsparteien auf die Höhe der in der Testphase zu entrichtenden Vergütung beschränkt. Da während der Testphase keine Zahlungsverpflichtung besteht, entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

8. Datenschutz

(1) Alle im Rahmen der Testphase erhobenen personenbezogenen Daten unterliegen den Bestimmungen des europäischen und deutschen Datenschutzrechts. Details zur Verarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von Ladecloud.io festgehalten.

9. Beendigung der Testphase

(1) Die Testphase endet automatisch nach dem festgelegten Zeitraum, ohne dass eine Kündigung notwendig ist. Der Kunde kann die Testphase jederzeit vorzeitig beenden, indem er die Nutzung der Software einstellt.

(2) Nach Ablauf der Testphase wird die Software für den Kunden deaktiviert, es sei denn, der Kunde entscheidet sich für den Übergang in einen kostenpflichtigen Vertrag.

10. Änderungen der Test-AGB

(1) Ladecloud.io behält sich das Recht vor, die AGB für die Testphase jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte der Kunde den Änderungen nicht zustimmen, kann er die Testphase vorzeitig beenden.

11. Schlussbestimmungen

(1) Auf diese AGB sowie die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Ladecloud.io und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Vertragssprache ist Deutsch.