Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Ladecloud.io für die Bereitstellung von Softwarediensten zur Selbstverwaltung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Ladecloud.io für die Bereitstellung von Softwarediensten zur Selbstverwaltung
Geltungsbereich (1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Ladecloud.io, An den Hühneräckern 3, 97456 Dittelbrunn (nachfolgend „Verkäufer oder Ladecloud.io“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde oder Partner“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Ladecloud.io ist ein Produkt von Besserladen.de.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Angebote und Leistungsbeschreibungen (1) Ladecloud.io stellt eine innovative Lademanagementsoftware zur Verfügung, die es ermöglicht, Ladestationen effizient zu verwalten. Die Basisversion unserer Software umfasst Funktionen zur Überwachung, zur Abrechnung und zur Nutzerverwaltung. Diese Grundfunktionalitäten dienen als Fundament für alle weiteren Serviceangebote.
(2) Abhängig von den spezifischen Anforderungen bietet Ladecloud.io verschiedene Tarife, die auf dem Basic-Funktionsumfang aufbauen. Diese Tarife erweitern die Basisfunktionen umzusätzliche Features wie erweiterte Statistiken, Lastmanagement, automatisierte Abrechnungen und die Integration von Roaming-Diensten, um eine umfassende und flexible Nutzung der Ladeinfrastruktur zu ermöglichen. Die Tarife können jederzeit transparent auf unserer Webseite eingesehen werden: https://ladecloud.io/preise/
Zustandekommen des Vertrags (1) Zur verbindlichen Beauftragung stellt Ladecloud.io ein Online-Formular bereit, welches zur Abfrage und Erfassung der Kontaktdaten sowie der Rechnungsinformationen des Kunden dient. Die Eingabe der Daten im Formular gilt als verbindliche Beauftragung, dem Kunden die bereits angebunden Ladepunkte in Rechnung zu stellen, indem der Kunde auf “Verbindlich beauftragen” klickt.
(2) Mit der Eintragung seiner Daten in das Formular stimmt der Kunde zu, in den E-Mail-Verteiler von Ladecloud.io aufgenommen zu werden. Über diesen Verteiler informiert Ladecloud den Kunden über erste Schritte, wichtige Produktinformationen sowie über Neuerungen, Updates und spezielle Angebote. Der Kunde kann seine Einwilligung zum Erhalt dieser E-Mails jederzeit widerrufen, indem er den Abmeldelink in den E-Mails nutzt.
(3) Auf Anfrage stellt Ladecloud.io ein unverbindliches Angebot bereit, das detaillierte Informationen zu Leistungen und Preisen enthält. Dieses Angebot hat eine Gültigkeit von 30 Tagen
(4) Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde eine elektronische Rechnung für die eingerichteten Ladepunkte. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
(5) Kunden können jederzeit zusätzliche Ladepunkte über das Ladecloud-Dashboard hinzufügen. Für jeden neuen Ladepunkt wird automatisch eine Rechnung erstellt und dem Kunden elektronisch übermittelt.
Pflichten und Verantwortlichkeit des Partners (1) Der Kunde sichert zu, dass alle im Rahmen des Bestellvorgangs übermittelten Informationen (darunter, aber nicht beschränkt auf, Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Adresse der Liegenschaft) korrekt sind und keine Daten Dritter ohne deren Zustimmung verwendet werden. Der Partner verpflichtet sich, jegliche Änderungen dieser Daten Ladecloud.io unverzüglich und in schriftlicher Form (z.B. per E-Mail) mitzuteilen.
Zahlung, Verzug und Abrechnung (1) Für alle Transaktionen zwischen Ladecloud.io und dem Partner gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise sowie die festgelegten Zahlungsbedingungen. Alle angegebenen Preise sind inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer zu verstehen.
(2) Die Zahlung für die Leistungen von Ladecloud.io muss per Überweisung erfolgen. Der Partner verpflichtet sich, die Zahlungen gemäß den vereinbarten Bedingungen fristgerecht zu leisten.
(3) Rechnungen werden von Ladecloud.io ausschließlich in digitaler Form versandt. Die Zustellung erfolgt an die E-Mail-Adresse, die der Partner im Zuge der Buchung oder des Vertragsabschlusses angegeben hat. Der Partner ist dafür verantwortlich, Ladecloud.io über eventuelle Änderungen seiner E-Mail-Adresse zu informieren, um sicherzustellen, dass der Rechnungsversand reibungslos erfolgt.
(4) Sollten Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden, behält sich Ladecloud.io das Recht vor, die Erbringung der Leistungen vorübergehend auszusetzen oder einzustellen, auch nach erfolgter Mahnung. Diese Maßnahme dient der Sicherstellung der Geschäftsinteressen von Ladecloud und wird als letztes Mittel eingesetzt, um auf ausstehende Zahlungen aufmerksam zu machen.
Verfügbarkeit (1) Ladecloud.io bietet dem Kunden eine Verfügbarkeit der Software von 95% monatlich, abzüglich notwendiger Wartungszeiten und Zeiten des Ausfalls wegen Höherer Gewalt an. Ladecloud.io plant regelmäßige Wartungszeiten und stimmt eventuelle Unterbrechungszeiten mit dem Kunden ab.
(2) Ladecloud.io weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Nutzung der Ladecloud.io SaaS-Plattform entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Ladecloud.io liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Ladecloud.io handeln, von Ladecloud.io nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie Höhere Gewalt. Auch die vom Kunden und dem vom Ladestationsbetreiber/Besitzer zur Nutzung von Ladecloud.io eingesetzte Software sowie technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der Ladecloud.io Produkte haben.
(3) Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktion der von Ladecloud.io erbrachten Software-Services haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Ladecloud.io Funktionsausfälle, Störungen oder Beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich anzuzeigen.
Gewährleistung (1) Die Gewährleistungsrechte (Mängelansprüche) des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten in Bezug auf die Software ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde muss Mängel in Textform und spezifiziert rügen.
(2) Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen.
(3) Alle Spezifikationen sind nur Leistungsbeschreibungen und keine Garantien, sofern nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Soweit ein von Ladecloud.io zu vertretender Mangel vorliegt, kann Ladecloud.io nach Wahl den Mangel beseitigen oder durch Nachlieferung beheben.
(5) Rügt der Kunde aus Gründen, die Ladecloud.io nicht zu vertreten hat, zu Unrecht das Vorliegen eines von Ladecloud.io zu vertretenden Mangels, so ist Ladecloud.io berechtigt, die entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung und/oder-feststellung an den Kunden zu berechnen.
(6) Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren, gerechnet vom Tage des gesetzlichen Verjährungsbeginns, soweit Ladecloud.io den Mangel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder arglistig das Fehlen eines Mangels verschwiegen hat. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB sowie gesetzliche Verjährungsfristen, die länger als 2 Jahre betragen (bspw. für Mängel an Bauwerken und Sachen, die für Bauwerke verwendet werden, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) bleiben unberührt. Diese Verjährungsfristen gelten auch für Mangelfolgeschäden.
(7) Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gelten die in diesem Vertrag geltenden Haftungsregelungen, andernfalls tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Willen der Vertragsparteien am ehesten entspricht.
Haftung (1) Jeder Vertragspartner haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragsziels gefährdet (Kardinalpflichten), ist die Haftung beider Vertragsparteien der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist die Haftung beider Vertragsparteien für alle Schäden insgesamt während eines Vertragsjahres auf die Summe, der von dem Vertragspartner während des Vertragsjahres zu entrichtenden Vergütung beschränkt.
(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist im Fall der einfachen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die Vertragsparteien haften bei Datenverlust nur für Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den geschädigten Vertragspartner entstanden wären.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe sowie Subunternehmen der jeweils haftenden Vertragspartner.
(7) Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Schadens und der Schadensursache durch die geschädigten Vertragspartner.
Höhere Gewalt (1) Leistungsstörungen aufgrund Höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht durch Ladecloud.io zu vertretender Umstände wie Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, Krieg, Terror, Rohstoff- und Energiebeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten (z.B. infolge Epidemien oder Pandemien), führen nicht zum Verzug von Ladecloud.io. Eine vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, so ist jeder Vertragspartner nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Einzelvertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Kunden können verschiedene Lizenzpakete für die Nutzung der angebotenen Cloud-Dienstleistungen über ein Jahresabonnement erwerben. Die Einzelheiten der verfügbaren Lizenzpakete, einschließlich Umfang und Preise, stehen auf unsere Internetseite zur Verfügung: https://ladecloud.io/preise
(2) Die Laufzeit der Lizenz beträgt ein Jahr und beginnt mit der Rechnungsstellung durch Ladecloud. Die Lizenz verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der aktuellen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Kunden haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ab Tag der Rechnungsstellung. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Verkürzung der Lizenzlaufzeit nicht möglich. Die Lizenz ist für die volle Laufzeit bindend.
(4) Für die erstmalige Einrichtung des Dienstes wird eine einmalige Onboardinggebühr erhoben. Wird die Lizenz beendet und zu einem späteren Zeitpunkt erneut aktiviert, fallen die Onboardinggebühren für jeden Ladepunkt erneut an.
(5) Falls keine der Parteien ihr Kündigungsrecht ausübt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
(6) Jede Kündigung muss in Schriftform oder Textform erfolgen, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass Kündigungen entweder per Brief oder in elektronischer Form, z.B. per E-Mail, eingereicht werden können.
Datenschutz (1) Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Nutzung der Dienste von Ladecloud.io erhoben werden, unterliegen den strengen Bestimmungen des europäischen und deutschen Datenschutzrechts. Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der aktuellen Datenschutzerklärung von Ladecloud festgehalten.
Schlussbestimmungen (1) Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie auf die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Ladecloud.io und dem Partner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist von der Anwendung ausgeschlossen.
(2) Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, ist der Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, am Sitz von Ladecloud. Dieser Gerichtsstand gilt für sämtliche rechtlichen Auseinandersetzungen, die aus der Geschäftsbeziehung zwischen Ladecloud und dem Partner resultieren.