Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Ladecloud.io für die Bereitstellung von Softwarediensten zur Selbstverwaltung

  1. Geltungsbereich
    (1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Ladecloud.io, An den Hühneräckern 3, 97456
    Dittelbrunn (nachfolgend „Verkäufer oder Ladecloud.io“) und dem Kunden (nachfolgend
    „Kunde oder Partner“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Ladecloud.io
    ist ein Produkt von Besserladen.de.

    (2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
    einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
    selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine
    natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
    Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
    beruflichen Tätigkeit handelt.

    (3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der
    Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

  2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
    (1) Ladecloud.io stellt eine innovative Lademanagementsoftware zur Verfügung, die es
    ermöglicht, Ladestationen effizient zu verwalten. Die Basisversion unserer Software umfasst
    Funktionen zur Überwachung, zur Abrechnung und zur Nutzerverwaltung. Diese
    Grundfunktionalitäten dienen als Fundament für alle weiteren Serviceangebote.

    (2) Abhängig von den spezifischen Anforderungen bietet Ladecloud.io verschiedene Tarife,
    die auf dem Basic-Funktionsumfang aufbauen. Diese Tarife erweitern die Basisfunktionen
    umzusätzliche Features wie erweiterte Statistiken, Lastmanagement, automatisierte
    Abrechnungen und die Integration von Roaming-Diensten, um eine umfassende und flexible
    Nutzung der Ladeinfrastruktur zu ermöglichen. Die Tarife können jederzeit transparent auf
    unserer Webseite eingesehen werden: https://ladecloud.io/preise/

  3. Zustandekommen des Vertrags
    (1) Zur verbindlichen Beauftragung stellt Ladecloud.io ein Online-Formular bereit, welches
    zur Abfrage und Erfassung der Kontaktdaten sowie der Rechnungsinformationen des
    Kunden dient. Die Eingabe der Daten im Formular gilt als verbindliche Beauftragung, dem
    Kunden die bereits angebunden Ladepunkte in Rechnung zu stellen, indem der Kunde auf
    “Verbindlich beauftragen” klickt.

    (2) Mit der Eintragung seiner Daten in das Formular stimmt der Kunde zu, in den
    E-Mail-Verteiler von Ladecloud.io aufgenommen zu werden. Über diesen Verteiler informiert
    Ladecloud den Kunden über erste Schritte, wichtige Produktinformationen sowie über
    Neuerungen, Updates und spezielle Angebote. Der Kunde kann seine Einwilligung zum
    Erhalt dieser E-Mails jederzeit widerrufen, indem er den Abmeldelink in den E-Mails nutzt.

    (3) Auf Anfrage stellt Ladecloud.io ein unverbindliches Angebot bereit, das detaillierte
    Informationen zu Leistungen und Preisen enthält. Dieses Angebot hat eine Gültigkeit von 30
    Tagen

    (4) Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde eine elektronische Rechnung für die
    eingerichteten Ladepunkte. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.

    (5) Kunden können jederzeit zusätzliche Ladepunkte über das Ladecloud-Dashboard
    hinzufügen. Für jeden neuen Ladepunkt wird automatisch eine Rechnung erstellt und dem
    Kunden elektronisch übermittelt.

  4. Pflichten und Verantwortlichkeit des Partners
    (1) Der Kunde sichert zu, dass alle im Rahmen des Bestellvorgangs übermittelten
    Informationen (darunter, aber nicht beschränkt auf, Name, Adresse, E-Mail-Adresse,
    Bankverbindung, Adresse der Liegenschaft) korrekt sind und keine Daten Dritter ohne deren
    Zustimmung verwendet werden. Der Partner verpflichtet sich, jegliche Änderungen dieser
    Daten Ladecloud.io unverzüglich und in schriftlicher Form (z.B. per E-Mail) mitzuteilen.

  5. Zahlung, Verzug und Abrechnung
    (1) Für alle Transaktionen zwischen Ladecloud.io und dem Partner gelten die zum Zeitpunkt
    des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise sowie die festgelegten Zahlungsbedingungen.
    Alle angegebenen Preise sind inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer zu
    verstehen.

    (2) Die Zahlung für die Leistungen von Ladecloud.io muss per Überweisung erfolgen. Der
    Partner verpflichtet sich, die Zahlungen gemäß den vereinbarten Bedingungen fristgerecht
    zu leisten.

    (3) Rechnungen werden von Ladecloud.io ausschließlich in digitaler Form versandt. Die
    Zustellung erfolgt an die E-Mail-Adresse, die der Partner im Zuge der Buchung oder des
    Vertragsabschlusses angegeben hat. Der Partner ist dafür verantwortlich, Ladecloud.io über
    eventuelle Änderungen seiner E-Mail-Adresse zu informieren, um sicherzustellen, dass der
    Rechnungsversand reibungslos erfolgt.

    (4) Sollten Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden, behält sich Ladecloud.io das
    Recht vor, die Erbringung der Leistungen vorübergehend auszusetzen oder einzustellen,
    auch nach erfolgter Mahnung. Diese Maßnahme dient der Sicherstellung der
    Geschäftsinteressen von Ladecloud und wird als letztes Mittel eingesetzt, um auf
    ausstehende Zahlungen aufmerksam zu machen.

  6. Verfügbarkeit
    (1) Ladecloud.io bietet dem Kunden eine Verfügbarkeit der Software von 95% monatlich,
    abzüglich notwendiger Wartungszeiten und Zeiten des Ausfalls wegen Höherer Gewalt an.
    Ladecloud.io plant regelmäßige Wartungszeiten und stimmt eventuelle
    Unterbrechungszeiten mit dem Kunden ab.

    (2) Ladecloud.io weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder
    Beeinträchtigungen der Nutzung der Ladecloud.io SaaS-Plattform entstehen können, die
    außerhalb des Einflussbereichs von Ladecloud.io liegen. Hierunter fallen insbesondere
    Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Ladecloud.io handeln, von Ladecloud.io
    nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie Höhere Gewalt. Auch die
    vom Kunden und dem vom Ladestationsbetreiber/Besitzer zur Nutzung von Ladecloud.io
    eingesetzte Software sowie technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der
    Ladecloud.io Produkte haben.

    (3) Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktion der von
    Ladecloud.io erbrachten Software-Services haben, hat dies keine Auswirkung auf die
    Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.

    (4) Der Kunde ist verpflichtet, Ladecloud.io Funktionsausfälle, Störungen oder
    Beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich anzuzeigen.

  7. Gewährleistung
    (1) Die Gewährleistungsrechte (Mängelansprüche) des Kunden setzen voraus, dass dieser
    seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten in Bezug
    auf die Software ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde muss Mängel in Textform
    und spezifiziert rügen.

    (2) Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der
    vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der
    Brauchbarkeit vorliegen.

    (3) Alle Spezifikationen sind nur Leistungsbeschreibungen und keine Garantien, sofern nicht
    etwas Anderes ausdrücklich vereinbart ist.

    (4) Soweit ein von Ladecloud.io zu vertretender Mangel vorliegt, kann Ladecloud.io nach
    Wahl den Mangel beseitigen oder durch Nachlieferung beheben.

    (5) Rügt der Kunde aus Gründen, die Ladecloud.io nicht zu vertreten hat, zu Unrecht das
    Vorliegen eines von Ladecloud.io zu vertretenden Mangels, so ist Ladecloud.io berechtigt,
    die entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung und/oder-feststellung
    an den Kunden zu berechnen.

    (6) Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren, gerechnet vom Tage des gesetzlichen
    Verjährungsbeginns, soweit Ladecloud.io den Mangel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
    verursacht hat oder arglistig das Fehlen eines Mangels verschwiegen hat. Die gesetzlichen
    Fristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB sowie gesetzliche Verjährungsfristen,
    die länger als 2 Jahre betragen (bspw. für Mängel an Bauwerken und Sachen, die für
    Bauwerke verwendet werden, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) bleiben unberührt. Diese
    Verjährungsfristen gelten auch für Mangelfolgeschäden.

    (7) Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gelten die in diesem Vertrag
    geltenden Haftungsregelungen, andernfalls tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Willen
    der Vertragsparteien am ehesten entspricht.

  8. Haftung
    (1) Jeder Vertragspartner haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die
    Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des
    Produkthaftungsgesetzes.

    (2) Bei fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
    Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung
    des Vertragsziels gefährdet (Kardinalpflichten), ist die Haftung beider Vertragsparteien der
    Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts
    vorhersehbar und typisch ist.

    (3) Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist die Haftung beider Vertragsparteien für alle
    Schäden insgesamt während eines Vertragsjahres auf die Summe, der von dem
    Vertragspartner während des Vertragsjahres zu entrichtenden Vergütung beschränkt.

    (4) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist im Fall der einfachen Fahrlässigkeit
    ausgeschlossen.

    (5) Die Vertragsparteien haften bei Datenverlust nur für Schäden, die auch bei
    ordnungsgemäßer Datensicherung durch den geschädigten Vertragspartner entstanden
    wären.

    (6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der
    Mitarbeiter, Vertreter und Organe sowie Subunternehmen der jeweils haftenden
    Vertragspartner.

    (7) Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Schadens
    und der Schadensursache durch die geschädigten Vertragspartner.

  9. Höhere Gewalt
    (1) Leistungsstörungen aufgrund Höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht
    durch Ladecloud.io zu vertretender Umstände wie Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung,
    Mangel an Transportmitteln, Krieg, Terror, Rohstoff- und
    Energiebeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, nicht rechtzeitige
    Belieferung durch Lieferanten (z.B. infolge Epidemien oder Pandemien), führen nicht zum
    Verzug von Ladecloud.io. Eine vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich um die Dauer der
    Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als
    drei Monate, so ist jeder Vertragspartner nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung
    berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Einzelvertrag zurückzutreten.
    Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

  10. Vertragslaufzeit und Kündigung
    (1) Kunden können verschiedene Lizenzpakete für die Nutzung der angebotenen
    Cloud-Dienstleistungen über ein Jahresabonnement erwerben. Die Einzelheiten der
    verfügbaren Lizenzpakete, einschließlich Umfang und Preise, stehen auf unsere
    Internetseite zur Verfügung: https://ladecloud.io/preise

    (2) Die Laufzeit der Lizenz beträgt ein Jahr und beginnt mit der Rechnungsstellung durch
    Ladecloud. Die Lizenz verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es nicht mit
    einer Frist von vier Wochen zum Ende der aktuellen Laufzeit gekündigt wird.

    (3) Kunden haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ab Tag der Rechnungsstellung. Nach
    Ablauf dieser Frist ist eine Verkürzung der Lizenzlaufzeit nicht möglich. Die Lizenz ist für die
    volle Laufzeit bindend.

    (4) Für die erstmalige Einrichtung des Dienstes wird eine einmalige Onboardinggebühr
    erhoben. Wird die Lizenz beendet und zu einem späteren Zeitpunkt erneut aktiviert, fallen
    die Onboardinggebühren für jeden Ladepunkt erneut an.

    (5) Falls keine der Parteien ihr Kündigungsrecht ausübt, verlängert sich der Vertrag nach
    Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

    (6) Jede Kündigung muss in Schriftform oder Textform erfolgen, um ihre Gültigkeit zu
    gewährleisten. Dies bedeutet, dass Kündigungen entweder per Brief oder in elektronischer
    Form, z.B. per E-Mail, eingereicht werden können.

  11. Datenschutz
    (1) Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Nutzung der Dienste von
    Ladecloud.io erhoben werden, unterliegen den strengen Bestimmungen des europäischen
    und deutschen Datenschutzrechts. Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind
    in der aktuellen Datenschutzerklärung von Ladecloud festgehalten.

  12. Schlussbestimmungen
    (1) Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie auf die gesamte
    Rechtsbeziehung zwischen Ladecloud.io und dem Partner findet das Recht der
    Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist von der Anwendung
    ausgeschlossen.

    (2) Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, ist
    der Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, am Sitz von Ladecloud. Dieser Gerichtsstand
    gilt für sämtliche rechtlichen Auseinandersetzungen, die aus der Geschäftsbeziehung
    zwischen Ladecloud und dem Partner resultieren.

    (3) Vertragssprache ist deutsch